Leichte Sprache
Herzlich willkommen auf der Internetseite
„Der Weg zum deutschen Pass“.
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache
zum Thema Einbürgerung und zu dieser Internet-Seite.
Die Informationen in Leichter Sprache haben 4 Teile:
1. Über die Einbürgerung
2. Aufbau der Internet-Seite
3. Tipps zur Nutzung
4. Erklärung zur Barriere-Freiheit
Der Text in Leichter Sprache ist von capito Berlin.
4 Personen mit Lernschwierigkeiten
haben den Text auf Verständlichkeit geprüft.
1. Über die Einbürgerung
Diese Internet-Seite ist von der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration und Anti-Rassismus.
Viele nennen sie die Integrations-Beauftragte.
Zu ihren Aufgaben gehört es, dass alle Menschen in Deutschland
gute Chancen haben, egal woher sie kommen.
Auf dieser Internet-Seite geht es um die Einbürgerung in Deutschland.
Sie haben keinen deutschen Pass?
Sie können die deutsche Staats-Angehörigkeit erhalten.
Das nennt man Einbürgerung.
Gründe für die Einbürgerung
Es gibt verschiedene Gründe für die Einbürgerung, zum Beispiel:
- Sie haben alle Möglichkeiten bei der Berufs-Wahl, Sie können zum Beispiel als Beamter, Richterin oder Polizistin arbeiten.
- Sie können Ihr Leben lang in Deutschland leben.
- Sie können in der EU reisen, wohnen, studieren und arbeiten.
- Sie können bei politischen Wahlen wählen und gewählt werden.
- Sie können ohne Visum in viele Länder reisen.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen,
damit Sie die deutsche Staats-Angehörigkeit bekommen.
Sie müssen alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leben seit 5 oder mehr Jahren in Deutschland.
- Sie können nachweisen, wer Sie sind.
Sie können nachweisen, woher Sie kommen oder ob Sie staatenlos sind. - Sie haben ein unbefristetes Aufenthalts-Recht oder
eine auf Dauer angelegte Aufenthalts-Erlaubnis. - Sie haben genug Geld für sich und Ihre Familie.
- Sie haben Deutschkenntnisse,
mindestens auf der Stufe B1. - Sie kennen die Regeln, Rechte und Pflichten der Gesellschaft in Deutschland.
- Sie stimmen den wichtigsten Werten aus dem Grundgesetz zu,
zum Beispiel der Menschen-Würde und dem Prinzip der Demokratie. - Sie kennen die besondere Geschichte Deutschlands im National-Sozialismus.
Sie stimmen zu, dass wegen der Verbrechen in der Zeit des National-Sozialismus
Jüdinnen und Juden in Deutschland besonderen Schutz bekommen sollen. - Sie sind nicht verurteilt wegen einer Straftat.
Es gibt Ausschluss-Gründe für eine Einbürgerung.
Wenn bei Ihnen einer dieser Gründe zutrifft,
dann können Sie nicht eingebürgert werden.
Zum Beispiel, wenn Sie schon einmal gegen die Verfassung verstoßen haben
oder wenn Sie mit mehreren Personen verheiratet sind,
dann können die Behörden Ihre Einbürgerung ablehnen.
Es gibt auf der Internet-Seite einen Quick-Check (sprich: kwick-tschäck).
Das bedeutet: Schnell-Prüfung.
Der Quick-Check ist ein Frage-Bogen mit Fragen zu Ihrer Lebens-Situation.
Mit dem Frage-Bogen können Sie herausfinden,
ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Hier kommen Sie direkt zum Frage-Bogen.
Ablauf der Einbürgerung
Es gibt 6 Schritte zur Einbürgerung:
- Sie müssen die Voraussetzungen prüfen.
- Sie müssen die Behörde finden, die für Sie zuständig ist.
Sie können in Ihrer Stadt-Verwaltung nachfragen.
Bei Ihrer zuständigen Behörde bekommen Sie ein Antrags-Formular. - Sie müssen Ihre Nachweise zusammenstellen, das sind wichtige Dokumente,
zum Beispiel Ihren Pass, Ihre Aufenthalts-Erlaubnis und Ihren Miet-Vertrag.
Sie müssen auch einen Einbürgerungs-Test machen.
Ihre zuständige Behörde informiert Sie, welche Nachweise Sie brauchen. - Sie müssen das Antrags-Formular ausfüllen.
Dann müssen Sie den Antrag und die Nachweise bei Ihrer Behörde abgeben.
Das kostet 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für Kinder. - Danach prüft die Behörde Ihren Antrag.
Die Prüfung dauert manchmal lange,
zum Beispiel 18 Monate oder noch länger.
In dieser Zeit führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde
Gespräche mit Ihnen.
Sie müssen sich zur Grund-Ordnung in Deutschland bekennen.
Das bedeutet: Sie befolgen das Grund-Gesetz und alle Gesetze.
Sie handeln nicht antisemitisch oder rassistisch.
Sie stimmen den demokratischen Werten im Grund-Gesetz zu.
Das sind Rechte, die in Deutschland jeder Mensch von Geburt an hat,
zum Beispiel die Meinungs-Freiheit und die Gleichheit aller Menschen. - Wenn die Behörde positiv entscheidet,
dann bekommen Sie die deutsche Staats-Angehörigkeit.
Die Einbürgerungs-Urkunde kostet 25 Euro.
Sie können nun einen deutschen Personal-Ausweis
und einen deutschen Reise-Pass bekommen.
Der Personal-Ausweis kostet 37 Euro.
Der Reise-Pass kostet 81 Euro.
Wenn die Behörde Ihren Antrag ablehnt,
dann bekommen Sie erst einmal keine deutsche Staats-Angehörigkeit.
Sie können sich bei der Behörde informieren, warum das so ist.
Sie können auch Kontakt zum Bürger-Service der Integrations-Beauftragten aufnehmen.
Doppelte Staats-Bürgerschaft
In Deutschland können Sie gleichzeitig mehrere Staats-Bürgerschaften haben
mit mehreren verschiedenen Pässen.
Manche Länder erlauben das nicht.
Wenn Sie die mehrfache Staats-Bürgerschaft haben wollen,
dann müssen Sie sich informieren:
Erlaubt das Land Ihrer bisherigen Staats-Angehörigkeit das auch?
Sie können sich bei der Botschaft des Landes dazu informieren.
Es gibt auch ein Heft mit den wichtigsten Informationen.
Sie können dieses Heft auf dieser Internetseite herunterladen.
2. Aufbau der Internet-Seite
Oben links ist immer dieses Logo:
Dort kommen Sie zurück zur Start-Seite.
Sie verlassen dann den Leichte-Sprache-Bereich.
Ganz oben rechts sind immer diese Schalt-Flächen:
Über die Schalt-Fläche „Kontakt“ kommen Sie auf eine Seite mit verschiedenen Kontakt-Möglichkeiten:
- Kontakt-Formular
- E-Mail-Feld
- Post-Anschrift
- Kontakt der Presse-Stelle
Außerdem ist hier die Datenschutz-Erklärung zu finden.
Über die Schalt-Fläche „Gebärdensprache“ kommen Sie auf eine Unterseite.
Dort finden Sie Videos in Deutsche Gebärden-Sprache
über das Thema Einbürgerung und über diese Internet-Seite.
Über die Schalt-Fläche „Leichte Sprache“ kommen Sie auf eine Unterseite.
Dort finden Sie den Leichte-Sprache-Bereich.
Sie haben diesen Bereich gerade ausgewählt.
Über die Schalt-Fläche „DE | EN“ kommen Sie zur Sprach-Auswahl.
Sie können dort zwischen Deutsch (DE) und Englisch (EN) wählen.
Oben in der Mitte sind immer diese Haupt-Bereiche:
- Voraussetzungen
Dort erhalten Sie einen Überblick und Erklärungen
zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung.
Sie können herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der Frage-Bogen dafür heißt Quick-Check (sprich: Kwick-Tschäck).
Es gibt auch Informationen über eine schnellere Einbürgerung. - Ablauf
Dort finden Sie Informationen über den Weg zur Einbürgerung.
Es gibt zum Beispiel Informationen über
wichtige Nachweise und Anträge. - Gründe
Es gibt verschiedene Gründe für eine Einbürgerung,
zum Beispiel Arbeit, Sicherheit oder Wahl-Recht.
Dort finden Sie Informationen darüber. - Fragen und Antworten
Dort finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung
mit kurzen Antworten und weiteren Informationen.
Damit endet der obere Teil der Internet-Seite.
Auf der Startseite folgt dann eine große Fläche:
Diese Fläche hat keine besondere Funktion.
Unter dieser Fläche folgt ein Link zum Quick-Check (sprich Kwick-Tschäck).
Dort können Sie herausfinden, ob Sie die Bedingungen erfüllen.
Darunter folgt ein Video.
Es zeigt den Ablauf einer Einbürgerung.
Darunter finden Sie eine Fläche mit 5 Symbol-Bildern.
Klicken Sie auf den Link darunter,
wenn Sie mehr über Gründe für eine Einbürgerung erfahren möchten.
Darunter finden Sie einen Link zu häufig gestellten
Fragen und Antworten.
Im unteren Bereich der Startseite finden Sie links eine Schalt-Fläche:
Beim Klick darauf kommen Sie auf die Internet-Seite der
Integrations-Beauftragten der Bundesregierung.
Rechts davon finden Sie eine weitere Schalt-Fläche:
Beim Klick auf das Symbol kommen Sie auf die
Instagram-Seite der Integrations-Beauftragten der Bundesregierung.
Ganz unten auf der Internet-Seite finden Sie immer diese Schalt-Flächen:
- Kontakt
Beim Klick darauf kommen Sie auf die Kontakt-Seite der
Integrations-Beauftragten der Bundesregierung. - Impressum
Dort steht, wer für die Internet-Seite verantwortlich ist.
Das ist die Pressestelle der
Integrations-Beauftragten der Bundesregierung. - Datenschutz
Die Internet-Seite sammelt bestimmte Daten,
zum Beispiel über Ihren Internet-Browser.
Dort erfahren Sie, wie Ihre Daten verwendet werden. - Erklärung zur Barrierefreiheit
Dort geht es um die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
dieser Internet-Seite für Menschen mit Behinderungen.
Mehr über die Barriere-Freiheit erfahren Sie in Teil 4.
3. Tipps zur Nutzung
Mobile Ansicht
In der mobilen Ansicht, zum Beispiel auf dem Smartphone,
sieht die Internet-Seite ein bisschen anders aus.
Ganz oben rechts ist immer das Haupt-Menü:
Dort finden Sie die Haupt-Bereiche.
Sie finden auch die Bereiche Kontakt, Gebärden-Sprache,
Leichte Sprache und Sprach-Auswahl.
Sprung-Marke
Wenn Sie ganz unten auf der Internet-Seite sind,
dann können Sie immer zum Seiten-Anfang springen.
Dafür müssen Sie auf die Sprung-Marke klicken.
Die Sprung-Marke ist unten rechts und sieht so aus
Seiten-Ansicht ändern
Sie können die Ansicht der Seite vergrößern.
Dafür drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „+“.
Wenn Sie die Seiten-Ansicht verkleinern möchten,
dann drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „-“.
Wenn Sie zur normalen Seiten-Ansicht zurück möchten,
dann drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „0“.
4. Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite einbuergerung.de.
Möglichst viele Menschen sollen die Seite nutzen können.
Deshalb wurde die Seite programmiert und gestaltet
nach den aktuellen Regeln für Barriere-Freiheit.
Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in diesen Gesetzen:
- Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung, kurz BITV
- Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, kurz BGG
Wir haben die Barriere-Freiheit selbst getestet.
Das ist das Ergebnis: Die Internet-Seite ist barrierefrei.
Aber manche Dateien auf der Internet-Seite
sind zum Beispiel für blinde Menschen nicht lesbar.
Probleme melden
Haben Sie Probleme bei der Nutzung dieser Internet-Seite?
Dann melden Sie diese Probleme bitte an:
Die Integrations-Beauftragte
Adresse: Bundeskanzleramt, 11012 Berlin
E-Mail: integrationsbeauftragte@bk.bund.de
Sie können die Anfrage auch in Gebärden-Sprache stellen.
Dazu finden Sie hier Informationen.
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben Ihre Probleme mit der Internet-Seite gemeldet
und sind nicht zufrieden mit der Reaktion?
Dann können Sie sich beschweren bei der Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle gehört
zum Beauftragten der Bundes-Regierung für Menschen mit Behinderungen.
Das sind die Kontakt-Daten der Schlichtungs-Stelle:
Adresse: Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 185 27 28 05
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Schlichtungs-Verfahren ist für Sie kostenlos.